Heike Troles MdL

Nordrhein-Westfalen schafft Straßenausbaubeiträge endgültig ab

Faktisch sind die Straßenbaubeiträge in NRW bereits vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anlieger längst keine Beiträge mehr, das Land übernimmt den Anteil der Anwohner.

Heute berät der Landtag ein Gesetz, das den Kommunen untersagt, diese Gebühren künftig überhaupt noch zu erheben. Den früheren Anliegeranteil übernimmt dann das Land. „Die Stimmen der CDU zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen sind sicher”, sagt Heike Troles, CDU-Landtagsabgeordnete für Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen und Jüchen, zu. „Durch das von uns unterstütze Gesetzesvorhaben  erhalten die Bürgerinnen und Bürger vollumfängliche Rechtssicherheit. Zeitgleich wird der Arbeitsaufwand für die Kommunen erheblich reduziert.“

Rückwirkend zum Jahr 2018 hat das Land bereits den Anteil der Anwohner übernommen. „Das haben wir in der vergangenen Wahlperiode 2022 durchgesetzt“, erklärt Troles und verweist auf eine entsprechende Förderrichtlinie des Landes. Für Maßnahmen, die ab 2024 beschlossen werden, dürfen diese Gebühren nun gar nicht mehr erhoben werden. „Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist es unerheblich, ob sie die Beiträge aufgrund eines Förderprogramms oder einer Gesetzesänderung nicht mehr zahlen – im Ergebnis steht ihre finanzielle Entlastung fest. Dafür sorgen wir nun und unterstützen die Anlieger in dieser besonders herausfordernden Zeit tatkräftig.“

 

Hintergrund:

Seit 1969 hatte keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) angefasst und sich an diese Reform getraut. Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer mit 75 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023). Mit der Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz hält Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach Wort und die CDU in Nordrhein-Westfalen löst eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein. Das Land wird den Städten und Gemeinden die ausbleibenden Einnahmen ersetzen.“

 

Heike Troles