zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zur Seitenübersicht im Seiten-Footer

Heike Troles MdL

Landtagsabgeordnete für Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen

Heike Troles MdL Logo
  • Facebook
  • Twitter
  • Kontakt

Hauptnavigation

  • Startseite
  • Über mich
  • Meine Themen
  • Meine Reden
  • Mein Wahlkreis
  • Fotos
  • Kontakt
  • Impressum
zurück zu Hauptnavigation zur Seitenübersicht im Seiten-Footer

Immer informiert!

Bestellen Sie meinen E-Mail-Newsletter, mit dem ich regelmäßig über meine Arbeit im Landtag und im Wahlkreis informiere. Das Abonnement ist kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.

Hier geht es zur Anmeldung.

Aktuelles

Landtag to go! Informationskampagne für Jugendliche startet.

Besuche im Landtag Nordrhein-Westfalen sind derzeit leider, aber richtigerweise nicht wie gewohnt möglich. Kontaktreduzierung und Homeoffice sind die sinnvolle Maßgabe, um Infektionszahlen zu senken.

Nichtsdestotrotz dürfen wir alle Dinge vermissen, die ohne pandemische Lage stattfinden würden. Für mich sind das definitiv auch die interessanten Gespräche im Landtag mit Schülerinnen und Schülern sowie anderen jungen politikinteressierten Besucherinnen und Besuchern. Oftmals werden mir dabei neue Perspektiven auf politische Themen mitgegeben, für die ich sehr dankbar bin. Gleichzeitig kann ich Rede und Antwort stehen, wenn nach dem wieso, weshalb und warum im politischen Leben gefragt wird.

Um auch jetzt weiterhin das Wichtigste über unsere Landespolitik mitzuteilen und einen Informationskanal aufrechtzuerhalten, stelle ich für alle Jugendlichen eine Landtag to go! Tasche zusammen. Darin enthalten sind unter anderem spannende Informationen zum Landtag Nordrhein-Westfalen selbst, zur Fraktionsarbeit und was gerade alles politisch heiß diskutiert wird. Ein Smartphone-Cleaner darf dabei natürlich auch nicht fehlen. Bei wem Interesse geweckt wurde, kann sich jederzeit unter heike.troles@landtag.nrw.de bei mir melden. Ein Foto des Inhalts seht ihr oben.

Ich freue mich auf eure Zuschriften!

Sexkauf in Deutschland – Wir suchen eine Lösung zwischen Verbot und Status quo

Die NRW-Koalition hat im vergangenen Jahr einen Antrag in den Landtag eingebracht, der sich gegen die Einführung eines Sexkaufverbots nach dem Nordischen Modell in Deutschland wendet. An diesem Donnerstag wurden Sachverständige im zuständigen Ausschuss für Frauen und Gleichstellung angehört.

Wir als NRW-Koalition sind wirklich dankbar für die vielen Sachverständigen von Berufsverbänden, Gewerkschaften, Polizei und Beratungsstellen, die uns mit der breiten und offenen Debatte im Landtag sehr geholfen haben – und darüber hinaus für die zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen, die uns erreichten. Im Vorfeld der Anhörung haben wir erlebt, dass die Diskussion zum Teil sehr ideologiegetrieben und hochemotional geführt wird. Das wird der Ernsthaftigkeit unseres Themas aber nicht gerecht. Es geht uns allen mit vollster Überzeugung um den Schutz von Prostituierten und darum, Auswüchse der Prostitution wie Menschenhandel und Zuhälterei einzudämmen. Das wird in der ganzen Welt und nicht erst seit gestern versucht – leider nirgendwo mit durchschlagendem Erfolg. Und so kann niemand für sich in Anspruch nehmen, er wisse schon genau, wie eine optimale Umsetzung aussieht.

Um jedes willentlich herbeigeführte Missverständnis aus der Welt zu räumen: Mit unserem Vorstoß geht es uns nicht darum, Prostitution als Traumjob zu verklären. Es geht ebenso wenig darum, Zwangsprostitution und Menschenhandel zu verharmlosen oder gar zu fördern: Die NRW-Koalition verfolgt hier gemeinsam mit Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach und Innenminister Herbert Reul einen strikten Null-Toleranz-Kurs. Und ganz sicher geht es nicht um Akzeptanz für die Freier. Der Körper einer Frau ist keine Ware und es schmerzt der Gedanke, dass er massenhaft doch so benutzt wird. Als Frau, Mutter und Frauenpolitikerin wünschte auch persönlich, wir könnten Prostitution in Deutschland einfach verbieten, wären sie damit los und es ginge allen betroffenen Frauen gut. Allerdings hegen wir in der NRW-Koalition da große Zweifel. Und über diese Zweifel muss gesprochen werden. Offen, ehrlich und mit einem gemeinsamen Ziel: die Frauen zu schützen.

Nach mehreren Fachgesprächen, einem ausführlichen Klausurtag und nun dieser Anhörung ist kein abschließender Beweis ersichtlich, dass das Nordische Modell de facto zu einer Abschaffung der Prostitution führt. Im Gegenteil: Sowohl der schwedische Sonderbotschafter als auch die schriftliche Stellungnahme einer Expertin von der Universität Göteborg gehen mit der Umsetzung des Verbots im eigenen Heimatland durchaus kritisch ins Gericht. Und laut Beraterinnen und Beratern zeigen auch die Erfahrungen hier in Nordrhein-Westfalen im Corona-Lockdown: Die Prostitution geht trotz Verbots weiter – versteckt und unkontrolliert.

Was aber haben wir gewonnen, wenn wir den Sexkauf verbieten, ihn aber nicht unterbinden können? Wir verdrängen dann die Prostituierten aus dem Hell- ins Dunkelfeld, wo sie unsichtbar sind und ausbeuterischen Zuhältern oder gewalttätigen Freiern weitgehend ausgeliefert. Das gilt für Zwangsprostituierte ebenso wie für Frauen oder Männer, die der Sexarbeit aufgrund wirtschaftlicher Nöte nachgehen. Wir können ihnen nur helfen – bei der Stärkung ihrer Rechte wie auch beim Ausstieg aus der Prostitution –, wenn wir mit ihnen in Kontakt treten können. Das haben uns Praktiker aus der Beratung heute bestätigt. Deshalb macht sich die NRW-Koalition für einen flächendeckenden Ausbau und eine bessere Koordination der Beratung für Prostituierte in NRW stark.

Und: Auch wenn sie wohl in der Minderheit sind, dürfen wir in der Debatte um ein mögliches Berufsverbot auch jene Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen nicht vergessen, die ihrer Tätigkeit tatsächlich aus freien Stücken nachgehen. Uns war sehr wichtig, den Berufsverbänden in der Anhörung ein Forum für ihre Position zu geben. Es steht uns nicht zu, diese Menschen zu diskriminieren, selbst wenn wir ihre Berufswahl vielleicht nicht nachvollziehen können.

Wir als NRW-Koalition wollen mit unserer Initiative ,Nein zum Nordischen Modell‘ keinesfalls eine Zementierung des Status quo, sondern im Gegenteil eine wirklich offene Lösungssuche, um das Beste für die Prostituierten und ihren Schutz zu erreichen. Deshalb suchen wir im Beratungsverfahren nach Kompromissen zwischen dem schwedischen Weg und unserem bisherigen in Deutschland. Ziel ist es, in Nordrhein-Westfalen eine Linie für den künftigen Umgang mit dem ältesten Gewerbe der Welt zu finden und diese als größtes Bundesland mit starker Stimme in die Debatte im Bund einzubringen.

Mit Kraft gemeinsam durch den Winter!

Der Lockdown wurde in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 vorerst bis zum 31. Januar verlängert. Unverändert lautet die zentrale Maßgabe, dass wir alle unsere sozialen Kontakte auf das absolute Minimum reduzieren müssen. Nur so, können wir aktuell das Leben anderer Mitmenschen um uns herum schützen.

Was die Entscheidungen und Maßnahmen von uns als Menschen, aber auch von uns als gesamter Gesellschaft abverlangen, spüren wir tagtäglich. Die Hoffnung auf eine angenehmere Zeit im Jahr 2021 verbindet uns vermutlich alle miteinander. Damit dies so schnell wie möglich Realität werden kann, ist die Einhaltung der zeitlich begrenzten Vorgaben aber unumgänglich. Deswegen möchte ich diesen Beitrag dazu nutzen, um nochmals zur Einhaltung der Regeln aufzurufen.

Seien Sie versichert, dass niemand solch weitreichende und einschneidende Einschränkungen im täglichen Leben gerne trifft. Niemand, ganz egal ob auf Regierungsebene oder im Parlament, macht sich die Abwägung zwischen steigender Infektionsgefahr und den Folgen der Einschränkungen leicht. Das verspreche ich Ihnen. Dennoch müssen wir da, gerade mit Blick auf die nach wie vor viel zu hohen Infektions- und Todeszahlen, alle gemeinsam durch. Es liegt gleichermaßen an mir wie an Ihnen, welchen Verlauf die Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland nimmt. Lasst uns weiter durchhalten. Lasst uns stark bleiben. Lasst uns solidarisch sein. Ich bin überzeugt: Wir können das!

 

Folgende Maßnahmen wurden am 5. Januar 2021 getroffen:

  • Verlängerung bestehender Einschränkungen

Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert – auch die Einschränkungen des Schulbetriebs und der Kindertagesstätten.

  • Verschärfung der Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

  • Erweiterte Maßnahmen bei sehr hohen Fallzahlen

Für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Ein triftiger Grund ist bspw. der Weg zur Arbeitsstelle.

Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Ehrenamtes ins Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen

Der Tag des Ehrenamts am 5. Dezember ist noch gar nicht so lange her, weshalb es umso erfreulicher ist, dass es jetzt zum Jahresende sehr gute Nachrichten für gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Engagierte gibt. Denn Wertschätzungen durch Danksagung und Applaus sind das eine, spürbare Unterstützungen durch den Abbau bürokratischer und finanzieller Belastungen sind aber mindestens ebenso wichtig.

Am Mittwoch hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Damit wurden auch wichtige Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Ehrenamtes beschlossen, die ursprünglich auf die Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zurückgehen.

Dass das Ehrenamt besondere Wertschätzung verdient, zeigt sich gerade jetzt in der Corona-Pandemie noch einmal mehr denn je. Ehrenamtlich und gemeinnützig Engagierte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land und bereichern die Gesellschaft als wichtige Stütze des Gemeinwesens. Deshalb hat sich Nordrhein-Westfalen seit 2018 im Austausch mit den anderen Ländern und auf Bundesebene mit Nachdruck für gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Engagierte eingesetzt. Dass die Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ aus Nordrhein-Westfalen jetzt am vergangenen Mittwoch im Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen wurde, ist wirklich eine gute Nachricht.

Mit den beschlossenen Änderungen erhalten gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich Engagierte nun mehr Unterstützung:

Künftig werden gemeinnützige Vereine erst dann Körperschafts- oder Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen. Die bisherige Freigrenze liegt bei 35.000 Euro. Der Steuerfreibetrag für Einnahmen z.B. aus der Tätigkeit als Übungsleiter wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft wird.

Soweit, so gut. In Nordrhein-Westfalen gehen wir aber noch einen großen Schritt weiter und stocken die Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement in den kommenden Jahren um 24 Millionen Euro auf. Dadurch können Vereine im Rahmen des Corona-Sonderprogramms „Heimat, Tradition und Brauchtum“ einen Zuschuss von bis zu 15.000 erhalten. Außerdem unterstützen wir Vereine aus dem Breitensport mit einem zusätzlichen Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro. So zeigen wir, dass das Ehrenamt vor Ort uns mehr als allen anderen am Herzen liegt.

Konkretisierung der Lockdown-Regeln

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nach Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Behörden die Coronaschutzverordnung nochmals geringfügig überarbeitet und einige Lockdown-Regeln konkretisiert.

Zu den Änderungen gehören:

Ausbildung, Bildung, Fahrschulen

  • Es ist nun klargestellt, dass die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung den Regelungen der „Arbeitswelt“ – also den Arbeitsschutzregelungen – unterfällt und in diesem Rahmen anders als Präsenzunterricht an Schulen etc. weiter zulässig ist.
  • Die Regeln für zulässige Prüfungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder wegen einer Unzumutbarkeit für die Prüflinge nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können, sowie deren unmittelbare Vorbereitung wurden vereinheitlicht. Auch bereits terminiert Fahrprüfungen können unter den bekannten Infektionsschutzmaßnahmen noch durchgeführt werden.

Soziales, Obdachlosenhilfe

  • Es ist nun klargestellt, dass die gerade in den Wintermonaten wichtigen Angebote der Wohnungslosenhilfe unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen zulässig bleiben.
  • Es gibt eine Klärung der Zulässigkeit von Zweierbetreuungen in der sozialen Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf gerade im sozialen Zusammenleben.

Dienstleistungen

  • Es ist nun klargestellt, dass im Rahmen des strikten Lockdowns wie im Frühjahr Sonnenstudios als mit Schwimmbädern, Saunen etc. vergleichbare Einrichtungen ebenfalls nicht betrieben werden dürfen.
  • Es ist nun klargestellt, dass auch Reisebüros dem Verbot des Einzelhandels unterfallen. Zudem wird klargestellt, dass in Handyshops oder Telefonläden Reparaturleistungen und auch ein Austausch defekter Geräte erfolgen kann, der Verkauf von Neugeräten (mit und ohne Vertrag) aber vergleichbar mit dem gesamten übrigen Elektronikhandel während des Lockdowns unzulässig ist.
  • Aufgrund von Nachfragen wird bei den „Regelbeispielen“ von unzulässigen Dienstleistungen jetzt auch ausdrücklich das Friseurhandwerk aufgenommen.

Feuerwerk

  • Da das Feuerwerkverkaufsverbot durch Bundesrecht umgesetzt werden soll und eine Regelung schon in der Abstimmung ist, verzichtet die Coronaschutzverordnung zur Vermeidung doppelter Regelungen auf eine eigene Regelung.

Bußgelder

  • Die am Ende der Verordnung zusammengefassten Bußgeldsachverhalte wurden noch um das gestern aufgenommene generelle Verbot von Partys und vergleichbaren Feiern vervollständigt.

Neben den Klarstellungen in der Coronaschutzverordnung wurden die Regelungen der Coronabetreuungsverordnung in kleineren Umsetzungsfragen an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die veränderte Coronaschutzverordnung angepasst. Die wesentlichen Regelungen zum Unterrichts- und Betreuungsumfang blieben allerdings unverändert gegenüber den Bekanntmachungen aus der letzten Woche. Zudem wurde auch die Coronafleischverordnung fortgeschrieben. Alle Verordnungen gelten jetzt einheitlich bis zum 10. Januar.

NRW feiert 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland!

2021 wird im Rahmen eines Festjahres an die 1.700-jährige Geschichte des Judentums nördlich der Alpen erinnert. Im Jahr 321 durften in Köln erstmals Juden in den Rat berufen werden, womit sie nachweislich integrativer Teil unserer Gesellschaft wurden. Der im Jahr 2018 gegründete Verein „321 – 2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V.“ koordiniert und gestaltet anlässlich des Festjahres verschiedene kulturelle und künstlerische Veranstaltungen, die im kommenden Jahr in Nordrhein-Westfalen und bundesweit stattfinden sollen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die jahrhundertelange Geschichte der Verfolgung gelegt. Gleichzeitig sollen vor allem die die positiven und vielfältigen Akzente jüdischen Lebens in Deutschland damals und heute vorgestellt werden. Damit soll ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Vorurteilen geleistet und ein von gegenseitigem Verständnis geprägtes Miteinander gefördert werden.

In einem gemeinsamen Antrag haben alle demokratischen Fraktionen des Landtags Nordrhein-Westfalen die Landesregierung deshalb damit beauftragt,  in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Verein „321 – 2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V.“ Projekte in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln und zu fördern, um das Festjahr 2021 angemessen zu begehen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-12051.pdf

Mit einem Ticket durch ganz NRW – Startschuss wurde gegeben!

Das sind definitiv gute Nachrichten für alle Pendlerinnen und Pendler, aber gerade auch für alle Gelegenheitsfahrerinnen und Gelegenheitsfahrer des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen. CDU, FDP, SPD und Grüne haben im Dezember-Plenum einen gemeinsamen Antrag zu E-Tickets und E-Tarifen beschlossen. Ein Thema, dass schon lange von Seiten der Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Politik geäußert wurde und jetzt im Startschuss für grenzenlose Mobilität in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde.

Auch unser Verkehrsminister Hendrik Wüst hat sehr deutlich gemacht, dass ihm dieses Thema ein wichtiges Anliegen ist. Die NRW-Koalition und die Landesregierung zeigen also einmal mehr, dass Wünsche und Anliegen aus der Gesellschaft aufgenommen und Lösungen sodann präsentiert werden.

Damit gibt es jetzt konkrete Pläne, das Ticket-System in Nordrhein-Westfalen landesweit einheitlich zu machen, zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Dabei werden zwei zentrale Felder der Zukunft zusammen gedacht, denn der Ansatz des sogenannten E-Tarifs ist es, Mobilität und Digitalisierung zu verbinden. Die Zielvorstellung ist klar: moderne, digitale und bequeme Mobilität.

Die Abstimmungen mit den Verbünden und allen anderen Beteiligten laufen weiter auf Hochtouren und wir werden den Prozess als Parlament weiterhin mit Impulsen begleiten. Wir wollen eine Mobilität der Zukunft, in der wir einfach einsteigen und durch ganz Nordrhein-Westfalen fahren können – mit einem festen Tarif, einem digitalen Ticket und ohne Stress. Der Grundstein dazu ist gelegt, der Startschuss wurde gegeben, und jetzt geht es an die zügige Umsetzung, damit wir spätestens Ende kommenden Jahres grenzenlos durch NRW fahren können.

Den kompletten Antrag finden Sie hier: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11962.pdf

Pascal Gymnasium Grevenbroich erhält Schulentwicklungspreis „Gute gesund Schule“

In diesem Jahr verleiht die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum zwölften Mal den Schulentwicklungspreis „Gute gesund Schule“, mit einer Gesamtprämie von 500.000 Euro. Insgesamt haben sich 241 Schulen aus ganz Nordrhein-Westfalen beworben. Unter den 43 ausgezeichneten Schulen ist auch das Pascal Gymnasium Grevenbroich. Dazu möchte ich sehr herzlich gratulieren.

Mit dem Preis werden Schulen ausgezeichnet die den Nachweis erbracht haben, dass sie Gesundheitsförderung und Prävention in besonderer Weise in ihre Schulentwicklungsprozesse integrieren. Damit leisten die Schulen durch qualitative Bildungsarbeit einen wichtigen Beitrag zu einem erhöhten Gesundheitsbewusstsein in Ihren Städten und Umgebung.

Zu einem gewissen Maße hat uns die Corona-Pandemie die Wichtigkeit und den Stellenwert von Gesundheit nochmals deutlich vor Augen geführt. Das Ausmaß der Infektionszahlen sowie bekanntgewordene schwere Krankheitsverläufe, gerade im Frühjahr sowie im jetzigen Winter, sensibilisierten uns alle für regelmäßige Hygienemaßnahmen im Alltag. Ebenso wurde vermehrt auf einen gesünderen Lebensstil geachtet, um Gesundheitsprävention individuell und aktiv mitzugestalten.

Nicht zuletzt, aber eben auch deshalb, wird die Erfolgsgeschichte des bundesweit einzigartigen Schulentwicklungspreises „Gute gesunde Schule“ auch im kommenden Jahr fortgeschrieben. Deswegen ist es mir ein wichtiges Anliegen darauf hinzuweisen, dass interessierte Schulen gerne an der im Frühjahr 2021 erneut stattfinden Ausschreibung teilnehmen können.

Für Fragen zum Schulentwicklungspreis „Gute gesunde Schule“ können Sie sich jederzeit an mich wenden. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier: https://www.schulentwicklungspreis.de/

„Moderne Sportstätten 2022“ – Land fördert Sport in Grevenbroich-Gustorf

Gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler des Turnvereins Germania Gustorf 1895 e.V.  in Grevenbroich. In der aktuellen Förderrunde des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten sie insgesamt 32.500 Euro für energetische und barrierefreie Umbaumaßnahmen. Ich freue mich sehr, dass der Turnverein Germania Gustorf nun die Möglichkeit hat, eine moderne und bedarfsgerechte Sportstätte anzubieten. Mit dem Förderbescheid können die Verantwortlichen des Turnvereins in Gustorf mit den Arbeiten beginnen.

Wir haben uns als NRW-Koalition zum Ziel gesetzt, einen spürbaren Beitrag zur Modernisierung unserer Sportstätten in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot-Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1.

Hintergrund:

Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.

zu den 3 vorherigen Meldungen Die nächsten 3 Meldungen anzeigen

Meine letzten Beiträge

  • Landtag to go! Informationskampagne für Jugendliche startet. 21. Januar 2021
  • Sexkauf in Deutschland – Wir suchen eine Lösung zwischen Verbot und Status quo 15. Januar 2021
  • Mit Kraft gemeinsam durch den Winter! 6. Januar 2021
  • Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Ehrenamtes ins Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen 17. Dezember 2020
  • Konkretisierung der Lockdown-Regeln 17. Dezember 2020
  • NRW feiert 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland! 16. Dezember 2020
  • Mit einem Ticket durch ganz NRW – Startschuss wurde gegeben! 15. Dezember 2020
  • Pascal Gymnasium Grevenbroich erhält Schulentwicklungspreis „Gute gesund Schule“ 10. Dezember 2020
  • „Moderne Sportstätten 2022“ – Land fördert Sport in Grevenbroich-Gustorf 10. Dezember 2020
  • „Moderne Sportstätten 2022“ – Land fördert Sport in Dormagen 10. Dezember 2020

Suche

zur Hauptnavigation zurück zum Beginn des Hauptinhalts
Copyright © 2021 Heike Troles MdL