Heike Troles MdL

Inklusionsscheck NRW gestartet – 500.000 EUR für gelebte Teilhabe

Ab sofort können Vereine und Organisationen finanzielle Unterstützung für ihre Projekte zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung durch das Land NRW beantragen.
Die CDU-Landtagsabgeordnete Heike Troles ruft alle Vereine in Ihrem Wahlkreis dazu auf, sich mit ihren Maßnahmen anzumelden. „2000 Euro werden als Pauschalbetrag für jedes  förderfähige Projekt ausgeschüttet, 500.000 Euro stehen insgesamt bereit. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert und unbürokratisch über ein Online-Verfahren“, weist die Grevenbroicher Landtagsabgeordnete auf die Vorzüge des Programms hin.

Der „Inklusionsscheck NRW“ wird zum wiederholten Male durch die Landesregierung aufgelegt und soll zur Förderung von Maßnahmen dienen, die dem Ziel einer barrierefreien, inkludierenden Gesellschaft Vorschub leisten. „Wir wollen das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung aktiv fördern. Die Arbeit der Vereine und Organisationen vor Ort ebnet den Weg zu diesem erklärten Ziel. Gerade deshalb fördert die Landesregierung diese Institutionen und ihren wichtigen Beitrag zum großen Ganzen erneut mit einer beträchtlichen Summe“, verdeutlicht Heike Troles, Abgeordnete für Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen und Jüchen.

Die Landesmittel können beispielsweise für barrierefreie Veranstaltungen, Ausstellungen, Internetseiten oder auch Publikationen eingesetzt werden. Auch technische Hilfsmittel oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation bei Veranstaltungen sind förderfähig.

Troles ist sich sicher, dass auch in ihrem Wahlkreis förderfähige Projekte zu finden sind. „Die Bandbreite der Maßnahmen, die bezuschusst werden können, ist so groß wie die Herausforderungen, vor denen Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nach wie vor in ihrem Alltag stehen. Ich hoffe sehr, dass die Projektträger vor Ort meinem Aufruf folgen und die Fördersumme schnellstmöglich beantragen. Ihr Engagement ist das Fundament der gelebten Teilhabe in unserer Gesellschaft.“

 

Der Inklusionsscheck kann über die Internetseite http://www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Dort ist auch alles Wissenswerte rund um das Programm zu finden. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

Heike Troles