Der Nordrhein-Westfalen-Plan, den die Landesregierung am 9. Mai bekanntgeben hatte, umfasst maßvolle und sorgfältig abgestimmte Maßnahmen für eine Öffnung hin zu einer verantwortungsbewussten Normalität. Ab Samstag, dem 30. Mai wird es in Nordrhein-Westfalen daher weitere Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen geben.
Die Basis dafür ist, dass seit den ersten Öffnungen am 20. April die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen ist. In absoluten Zahlen heißt das, dass sich im April im Wochendurchschnitt noch deutlich mehr als 500 Menschen täglich neu infiziert haben, während die Zahl stand Mittwoch, 27. Mai bei 102 Menschen lag. Damit bestätigt sich der gewählte Ansatz, mit dem die Landesregierung auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land setzt.
Nichtsdestotrotz ist zu betonen, dass die Pandemie nicht weg ist und wir uns dessen auch dauerhaft bewusst sein müssen. Auch bei geringen Infektionszahlen, die wir hauptsächlich durch die erfolgten Schutzmaßnahmen erreicht haben, ist das Virus nach wie vor da. Lasst uns also wachsam bleiben und unseren Teil dazu beitragen, dass wir den eingeschlagenen Lockerungskurs so weitergehen können.
Ab Samstag, dem 30. Mai gelten daher folgende Erleichterungen:
Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
- Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
- Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
Kultureinrichtungen
- Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
Sport
- Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
- Die Ausübung von Sportarten die mehrere Personen umfassen, muss die Regelungen von maximal 10 Personen im öffentlichen Raum berücksichtigen. Vereinfacht gesagt, kann also mit bis zu zehn Personen bspw. Fußball gespielt werden (5 gegen 5); auch mit Kontakt.
Ferienangebote
- Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
Messen, Kongresse, Tagungen
- Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.