Am 8. Juni tritt eine neue Coronabetreuungsverordnung in Kraft, die grundlegende Änderung für den Bereich der Betreuungsinfrastruktur bereithält.
Demnach wird zum einen das bis dato geltende Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege aufgehoben und zum anderen die bisherige Notbetreuung aufgelöst. Somit gelangen wir in Nordrhein-Westfalen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb und können allen Kindern wieder fachlich gestützte Betreuung und Bildung anbieten. Der Betreuungsumfang wird dabei von 45, 35 und 25 Stunden auf 35, 25 und 15 Stunden pro Woche reduziert. Dies gilt ab dem 8. Juni auch für all jene Kinder, deren Eltern in der Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten. Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.
Kitas, die aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen. Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen. Dies sollte allerdings nur in Ausnahmefällen geschehen. Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang besonders zu berücksichtigen.
Der eingeschränkte Regelbetrieb wird aber nicht im luftleeren Raum starten. Das Familienministerium hat vielmehr folgende Standards für den Regelbetrieb definiert, um die Betreuungserweiterung vorsorglich gemäß des geltenden Infektionsschutzes zu strukturieren:
- es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;
- in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
- die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
- alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden.
Da die Krise aber auf Sicht nicht vorbei ist, werden Eltern auch weiterhin finanziell unterstützt. Die Landesregierung hat sich mit den Kommunen darauf verständigt, dass in den Monaten Juni und Juli nur die Hälfte der Elternbeiträge erhoben werden. Den Ausfall der Beiträge teilen sich das Land und die Kommunen jeweils zur Hälfte, wobei die Zuständigkeit für die konkrete Abwicklung bei den Kommunen liegt.
Darüber hinaus werden Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche auch wieder unter freiem Himmel möglich sein. Dies betrifft auch Ferienspielangebote, Stadtranderholungen und Ferienfahrten, die sich in den Sommerferien ebenfalls besonderer Beliebtheit erfreuen.