Inklusion vor Ort stärken – Inklusionsscheck beantragen

Das Engagement zur besseren Inklusion von Menschen mit Behinderung, ist für eine gerechte Teilhabe aller Menschen unverzichtbar. Seitdem 1. Februar 2022 können Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich für Inklusion einsetzen, eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Mit dem Start der nächsten Runde des Förderprogramms „Inklusionsscheck NRW“ sollen landesweit bis zu 300 Schecks bspw. für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetscher, die Erstellung von Materialien in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten ausgestellt werden.

Die Fördervoraussetzungen sind bewusst breit gefasst, um den unterschiedlichen Bedürfnissen auch gerecht werden zu können. Interessierte können den Inklusionsscheck unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragen: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck

Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen die Inklusion von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben müssen. Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, 2022 umgesetzt und nicht von einer anderen Stelle öffentlich gefördert werden.