Mehr Unterstützung für Vereine und Ehrenamtliche: Weniger Bürokratie, höhere Freibeträge

Seit Jahresbeginn gelten neue steuerliche Regelungen, die ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Vereine in Nordrhein-Westfalen spürbar entlasten. Die Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtliche wurden angehoben – auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro jährlich. Auch kleine und mittlere Vereine profitieren: Die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten wurde auf 50.000 Euro erhöht, was vielfach die Steuerpflicht vermeidet und Verwaltungsaufwand senkt.

Zudem erhalten Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro mehr Flexibilität: Sie müssen ihre Mittel nicht mehr zeitnah ausgeben, was zusätzliche Planungsspielräume eröffnet. Auch im Bereich der Energiewende wurden Hürden abgebaut: Gemeinnützige Vereine dürfen nun unbegrenzt in Photovoltaikanlagen investieren, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden – etwa für Vereinsheime oder Reithallen.

Begleitend gibt es praktische Unterstützung: In allen Finanzämtern des Landes stehen feste Ansprechpartner für Vereinsfragen bereit, zusätzlich werden kostenlose Online-Schulungen und Informationsmaterialien angeboten. Die neuen Maßnahmen gehen maßgeblich auf Initiativen Nordrhein-Westfalens im Bundesrat zurück.

Heike Troles MdL erklärt: „Die neuen Regelungen sind ein starkes Signal für das Ehrenamt. Sie machen den Vereinsalltag einfacher und zeigen: Wer sich für andere engagiert, bekommt Rückenwind – auch von der Politik.“