Schulsozialarbeit auf ein neues Level bringen

Die Schulsozialarbeit schlägt ein neues Kapitel auf und wird ausgeweitet, gestärkt, konzeptionell neu aufgestellt und qualitativ verbessert. Nach dem Rückzug des Bundes aus der bisherigen Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes, hat die Landesregierung die Weichen für eine gesicherte und zukunftsträchtige Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen gestellt.

Die ab dem Förderzeitraum 2022 um 20 Prozent erhöhten Landesmittel von 57,7 Millionen Euro, werden künftig auf Basis einer neuen Berechnungsgrundlage verteilt. Unter anderem wird sichergestellt, dass kein Kreis und keine kreisfreie Stadt weniger Landesmittel erhält als bislang. Die für 2022-2024 jährlich festgelegte Fördersumme des Landes an den Rhein-Kreis Neuss für die Stärkung der Schulsozialarbeit beträgt 1.281.519 Euro. Bis 2021 lag diese Fördersumme noch bei 850.151 Euro, sodass hier eine Erhöhung von rund 431.000 Euro pro Jahr erfolgt. Die Unsicherheiten im System werden damit endgültig beseitigt und ein neues Kapitel wird aufgeschlagen.

Mit diesem Rundumpaket und dank des schulscharfen Sozialindexes können die Mittel zielgenauer verteilt werden. Das hilft dabei, den spezifischen sozialen Herausforderungen vor Ort gerecht zu werden. Künftig werden die Aufgabenfelder und Zielgruppen von Schulsozialarbeit im Sinne des gegenwärtigen Fachdiskurses klar benannt. Auch die tätigkeitsbezogenen Qualifikationsvoraussetzungen werden eindeutig definiert.

Hintergrund:

In Nordrhein-Westfalen ist die Schulsozialarbeit insgesamt gegenwärtig über ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell verankert. Schulsozialarbeit wird einerseits seit Jahren in kommunaler Verantwortung als ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe verstanden, so dass zahlreiche Fachkräfte für Schulsozialarbeit im kommunalen Dienst beschäftigt sind. Das Land wertschätzt den hohen Stellenwert der Schulsozialarbeit und deshalb stellt das MSB in Ergänzung der kommunalen teilhabeorientierten Schulsozialarbeit andererseits landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind. Zudem kann jede Schule je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Derzeit stellt das MSB in Nordrhein-Westfalen rund 1.600 landeseigene Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung und ermöglicht über das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ (als dritte Säule) mögliche Beschäftigungsverhältnisse für Schulsozialarbeit mindestens im Rahmen von weiteren rund 900 Vollzeitäquivalenten.