Mobilität in Nordrhein-Westfalen muss besser, sicherer und sauberer werden – und sie muss für jeden alltagstauglich sein. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) wird die Förderung des Radverkehrs gesetzlich festgeschrieben. Nordrhein-Westfalen wird somit das erste Flächenland mit einem eigenen Fahrradgesetz. Nach dem Beschluss des Kabinetts am 2. März 2021 startet die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf.
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz kann auch entscheidend dazu beitragen, die Mobilität in Dormagen, Grevenbroich Rommerskirchen zu verbessern; eben besser, sicherer und sauberer zu machen. Dem Fahrrad als klimaneutralem Verkehrsmittel kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Als eigenständiges Verkehrsmittel für den Alltag, hat das Fahrrad eine umweltfreundliche und gleichzeitig gesundheitsfördernde Wirkung. Ob von zuhause zum lokalen Bäcker, in die Nachbarstadt oder über den Bahnhof in eine umliegende Stadt. Das Fahrrad soll fester Bestandteil der Alltagsmobilität in Grevenbroich werden.
Voraussetzung dafür ist, dass es ein landesweit hochwertiges Angebot an Radwegen gibt und das Fahrrad mit anderen Verkehrsmitteln besser vernetzt ist. Genau das gehen wir mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz jetzt an. Die Förderung des Radverkehrs wird darin gesetzlich und damit verbindlich festgeschrieben. Die Eckpunkte sehen vor, dass das Fahrrad bei der digitalen Vernetzung von Verkehrsangeboten eine zentrale Rolle spielen wird. Wegeketten mit einem Mix aus Rad- und ÖPNV-Strecken werden so zuverlässig kalkulierbar.