Anschließend wird der Empfängerkreis schrittweise erweitert. Die Einzelheiten regelt die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Diese ist nun neu gefasst worden – und umfasst künftig auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe.
Dies begrüßen unser Bundestagsabgeordneter Hermann Gröhe und ich ausdrücklich, da wir die wichtige Arbeit des Raphaelshauses in Dormagen und des Hauses St. Stephanus in Grevenbroich aus vielen guten Gesprächen kennen. Daher haben wir uns gerne für das berechtigte Anliegen einer besseren Berücksichtigung bei der Impfreihenfolge eingesetzt. Denn Corona stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, die ihre wichtige Arbeit zumeist in persönlichem Kontakt mit jungen Menschen leisten, vor besondere Herausforderungen. Dass sie nun in die Impfgruppe mit erhöhter Priorität aufgenommen wurden, ist eine gute Nachricht!