Null Toleranz für Schattenwirtschaft, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Eine Million Euro pro Tag waschen kriminelle Netzwerke laut des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts und schleusen es an den Finanzämtern vorbei ins Ausland. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter geht davon aus, dass mit Schwarzgeld aus Drogenhandel, illegalem Glücksspiel oder Immobilienhandel unter anderem im Ausland Terrorismus finanziert wird.

Schon 2014 hat die der OECD angegliederte Financial Action Task Force (FATF) Deutschland zu mehr Entschiedenheit beim Kampf gegen Geldwäsche aufgefordert. Geringe Strafen begünstigten geradezu illegale Finanzgeschäfte. Über Jahre hinweg hat etwa die italienische Mafia die lange Zeit nicht strafbare Selbstgeldwäsche ausnutzen können; wer an der Vortat zur Erlangung des jeweiligen illegalen Vermögensvorteils beteiligt war, konnte nicht wegen Geldwäsche bestraft werden. Erst im Jahr 2015 wurden die Straftatbestände der Selbstgeldwäsche (§ 261 StGB) und der Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) geschaffen.

Die Formen der organisierten Finanzkriminalität sind eben keine Kavaliersdelikte und dienen nicht allein der egoistischen Gewinnmaximierung oder der Finanzierung von Nobelvillen, exotischen Sportwagen und Luxusuhren. Nein, im Zweifel bilden diese Kriminalitätsformen oftmals die finanzielle Grundlage für global agierende Terrorismusnetzwerke.

Deshalb wollen wir den Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und dubioser Finanzströme weiter intensivieren. Dafür sollen zur wirksamen Bekämpfung dieser Delikte die bestehenden gesetzlichen Regelungen überprüft und dort angepasst werden, wo Verbesserungen erreicht werden können.