Kinderschutz fördern und den Handel sowie Besitz von Kinder-Sexupuppen bestrafen

Zehntausende Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr sexuelle Gewalt und erleiden schwerste seelische Verletzungen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist allein für 2019 mehr als 15.700 angezeigte Fälle aus. Das sind mehr als 300 Fälle pro Woche. Statistisch ist jedes siebte bis achte Kind betroffen. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Alle Opfer sind für ihr Leben gezeichnet.

Für die NRW-Koalition von CDU und FDP ist jeder Fall einer zu viel. Daher kämpfen wir unermüdlich für mehr Kinderschutz und gegen Kindesmissbrauch. Das ist ein Schwerpunkt unserer politischen Arbeit. Mit der Einrichtung der Kinderschutzkommission des Landtags, des Kompetenzzentrums Kinderschutz NRW am Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln sowie dem Aufbau einer Landesfachstelle für Kinderschutz wollen wir jede Art von Kindeswohlgefährdung eindämmen und möglichst sogar verhindern. Im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs haben wir uns früh für eine Verschärfungen des Strafrechts eingesetzt. 

Vor dem Hintergrund der jüngsten Aufdeckung mehrerer Missbrauchsfälle ist es umso erschreckender, dass das sogenannte Sexspielzeug Kinder-Sexpuppe, an dem Erwachsene ihre perversen sexuellen Praktiken ausleben können, in Deutschland frei verkäuflich ist. Diese Kinderattrappen verharmlosen aber nicht nur den sexuellen Umgang mit Kindern, sie ermöglichen potentiellen Tätern geradezu, den Missbrauch an Kindern einzuüben. Mit einer Bundesratsinitiative will die Landesregierung jetzt unsere zwei Anträge im Sinne des Kinderschutzes umsetzen. Zum einen soll der Kinderschutz weiter gefördert werden, indem deutschlandweit eine bessere Datenübermittlung zwischen den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern erreicht wird. Zum anderen wollen wir, dass die Verbreitung, die Einfuhr, der Erwerb und der Besitz von Kinder-Sexpuppen umfassend unter Strafe gestellt werden.