Heike Troles MdL

Klima und Umweltschutz

Wir sind zu einem Kohleausstieg 2030 bereit, geplant war bisher 2038

  • Unsere Landesregierung tut alles, damit das gelingt. Dazu gehört bspw. ein forcierter Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch weitere Anreize zu schaffen, dass Alternativen für eine sichere Stromversorgung ausgebaut würden.
  • Unsere Ziel haben wir in der Energieversorgungsstrategie 2.0 dargelegt:
    • Photovoltaik: Eine Verdreifachung, möglichst Vervierfachung der Leistung von rund 6 Gigawatt (GW) im Jahr 2020 auf 18 bis 24 GW im Jahr 2030.
    • Windenergie: Verdopplung von 6 GW im Jahr 2020 auf 12 GW in 2030.
    • Ausbauziel: Steigerung des Anteils Erneuerbare Energien an der Stromerzeugung auf mehr als 55 Prozent bis 2030, sofern die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Durch die neue Leitentscheidung 2021 haben wir festgelegt, dass der CO2 Ausstoß durch die Stein- und Braunkohle um mehr als 1,2 Milliarden Tonnen im Vergleich zur letzten Leitentscheidung von rot-grün 2016 verringert wird. Das ist ein riesiger Beitrag zum Klimaschutz

  • In NRW wird keine Steinkohle mehr zur Erzeugung von Strom verfeuert. Außerdem wird der Abbau von Braunkohle in den verbliebenen drei Tagebauen erheblich eingeschränkt.
  • Wenn es Klarheit aus Berlin über den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze sowie Antworten darüber gibt, wie die Alternative für Kohle bei der Versorgungssicherheit aussehen solle, sind wir auch zu einer neuen Leitentscheidung bereit.
    Die Ampel-Koalition muss hier liefern.

Der Ausstoß von Emissionen sollte laut Klimaschutzgesetz von rot-grün aus dem Jahr 2013 bis 2020 (im Vergleich zu 1990) um 25 Prozent verringert werden

  • Schon Ende 2019 standen 38 Prozent zu Buche. Damit sind die bis dato ausgerufenen Ziele bereits übererfüllt worden – ganz ohne die Effekte der Corona-Pandemie.

Wir haben daher die bisherigen Klimaziele in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen nachgeschärft

  • Neues Ziel im Klimaschutzgesetz ist jetzt ein Rückgang der Emissionen von 55% (im Vergleich zu 1990) und Klimaneutralität bis 2050.
  • Um das zu erreichen, haben wir im Haushalt 2021 mit ca. 170 Millionen rund sieben Mal mehr Mittel bereitgestellt wie im Jahr 2017.

Wir haben das deutschlandweit erste Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht

  • Es verpflichtet dazu, bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben einen Klimaanpassungs-Check vorzusehen. Ziel ist die nachhaltige und langfristige Verstetigung des Klimaanpassungsprozesses.

Wir haben die Mittel zur Unterstützung der Kommunen beim Klimaschutz im Vergleich zur Regierungsübernahme 2017 verdoppelt

  • 160 Millionen (Kombination aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE) standen allein 2021 dafür bereit, um Kommunen bei der Reduzierung von Treibhausgasen zu unterstützen.
    • Zum Beispiel bei der Aufbereitung ihrer Gebäude und bei Maßnahmen auf dem Weg zu einem emissionsfreien Verkehr.

Wir fördern Klimaschutz durch Mobilität. Eine auch auf die Fuß- und Radwege zugeschnittene Verkehrspolitik schafft Alternativen zur Autonutzung

  • Für den Bau von Rad- und Fußwegen stehen mit über 50 Millionen Fördermittel so viele Mittel wie nie zuvor zur Verfügung.

Wir fördern Klimaschutz beim Bauen

  • Beispiele: Werden Stellplätze in größerem Umfang überdacht, sollen darauf künftig Photovoltaik-Elemente platziert werden, um die darunter stehenden Autos mit Strom aus Sonnenlicht zu laden.
  • Unter dem Motto „Prima.Klima.Wohnen“ sorgen wir gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft dafür, dass die Emissionen im Bereich wohnen deutlich gesenkt werden. Dafür haben wir die Förderung der Modernisierung im Rahmen der öffentlich Wohnraumförderung des Landes ausgeweitet.

Wir haben die Nutzung der Windkraft so geregelt, dass die Potentiale bestmöglich genutzt werden ohne dabei diejenigen, die damit unmittelbar konfrontiert werden, zu überfordern oder zu stören

  • Mindestabstand neuer Windenergie-Anlagen von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bestimmten Gebieten. Gleichzeitig dürfen die Kommunen über ihre Bauleitplanung vom Mindestabstand abweichen, wenn es vor Ort einen Konsens für den stärkeren Windenergie-Ausbau gibt.
  • NRW als bundesweiter Spitzenreiter im Windenergieausbau 2020 wird die installierte Leistung bis zum Jahr 2030 nochmal verdoppeln.

Durch die Aufforstung haben wir zum einen die Luftqualität in Ballungsräumen erheblich verbessert, ohne den Verkehr lahmzulegen. Zum anderen sorgen wir mit der Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 75 Millionen Euro dafür, die Schäden unserer Wälder durch Dürre und Borkenkäfer nachhaltig zu beheben